Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tischlerei Santer – Roland Santer
Gampenstraße 66/A · I-39010 Tscherms (BZ), Italien
MwSt.-Nr. IT00747500213 · Steuernr. SNTRND66L18F132H
Tel. +39 0473 564970 · E-Mail: info@tischlerei-santer.net
PEC: santer.roland@pec.rolmail.net
Stand: 27.08.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen der Tischlerei Santer mit Privat- und Geschäftskunden. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder in einer schriftlichen Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Tischlerei Santer – Roland Santer, insbesondere für Planung, Aufmaß, Herstellung und Lieferung von Maßanfertigungen sowie für Montage-, Einbau-, Reparatur- und sonstige Tischlerarbeiten.
Kunde im Sinne dieser AGB kann Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person bzw. Organisation, die bei Vertragsschluss im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuell ausgehandelte Vereinbarungen sowie die konkreten Angaben des jeweiligen Angebots, der Leistungsbeschreibung, Pläne und schriftlichen Freigaben haben Vorrang vor diesen AGB.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Tischlerei Santer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
2. Angebote, Vertragsabschluss und Einbeziehung der AGB
Angebote der Tischlerei Santer sind für die im jeweiligen Angebot angegebene Dauer gültig. Fehlt eine ausdrückliche Gültigkeitsangabe, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum angenommen werden.
Der Vertrag kommt ausschließlich durch eine eindeutige schriftliche, mündliche oder elektronische Annahmeerklärung des Kunden zustande, die der Tischlerei Santer zugeht. Als schriftliche bzw. elektronische Annahme gelten insbesondere die Unterzeichnung des Angebots, eine eindeutige Annahme per E-Mail oder eine Erklärung per PEC. Mündliche Zusagen oder telefonische Erklärungen gelten ebenso als Angebotsannahme.
Soweit die Tischlerei Santer nach Eingang der Annahme eine Auftragsbestätigung übermittelt, dient diese der Dokumentation des vereinbarten Auftrags. Abweichungen vom angenommenen Angebot werden nur wirksam, wenn sie vom Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Änderungen, Ergänzungen oder die Herausnahme einzelner Positionen aus einem Angebot bedürfen der Zustimmung der Tischlerei. Eine vom Kunden gewünschte Änderung des angebotenen Leistungsumfangs kann zu einer Neuberechnung des Gesamtpreises sowie zur Anpassung von Rabatten, Lieferzeiten und sonstigen Konditionen führen. Maßgeblich ist der letztlich zwischen den Parteien vereinbarte Leistungsumfang.
Die für den jeweiligen Auftrag geltende Fassung dieser AGB wird im Angebot mit ihrem Stand bezeichnet und dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht. Bei Verträgen mit Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Vertragsinformationen und – soweit erforderlich – eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: (a) ausdrücklich und individuell vereinbarte Vertragsänderungen, (b) das angenommene Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung und freigegebener Pläne, (c) eine übereinstimmende schriftliche Auftragsbestätigung, (d) diese AGB.
3. Planung, Aufmaß, Pläne und Freigaben
Die Ausführung richtet sich nach dem angenommenen Angebot, den dort bezeichneten Materialien und Ausführungen sowie nach den von der Tischlerei Santer erstellten bzw. vom Kunden freigegebenen Plänen, Zeichnungen, Mustern und technischen Angaben.
Werden Maße von der Tischlerei Santer selbst aufgenommen, bilden diese das Aufmaß für die Fertigung. Liefert der Kunde Maße, Pläne, technische Angaben oder sonstige Vorgaben selbst, ist er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich, soweit ein Fehler für die Tischlerei Santer bei üblicher fachlicher Prüfung nicht erkennbar war.
Erteilt der Kunde eine ausdrückliche Freigabe von Plänen, Zeichnungen, Material- oder Farbauswahlen, darf die Tischlerei Santer auf diese Freigabe vertrauen. Gesetzliche Rechte bei von der Tischlerei Santer zu vertretenden Fehlern bleiben unberührt.
Der Kunde hat die Tischlerei Santer rechtzeitig über verdeckte Leitungen, Rohre, Fußbodenheizungen, Abdichtungen, besondere Wand- oder Bodenaufbauten sowie sonstige Gefahrenstellen zu informieren, soweit ihm diese bekannt sind oder bekannt sein müssen.
Änderungen der baulichen Situation nach Aufmaß oder Freigabe sind der Tischlerei Santer unverzüglich mitzuteilen. Hieraus entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet werden.
4. Maßanfertigung, Materialien und natürliche Eigenschaften
Die von der Tischlerei Santer hergestellten Möbel, Einrichtungen, Türen und sonstigen Produkte werden grundsätzlich individuell nach Maß sowie entsprechend den Vorgaben, Maßen, Plänen, Material- und Ausstattungswünschen des Kunden gefertigt.
Holz und andere Naturmaterialien weisen naturbedingte Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur, Ästen, Poren, Härte und Oberflächenbild auf. Solche materialtypischen Eigenschaften und angemessene Abweichungen gegenüber Mustern oder Abbildungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und die gewöhnliche Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt werden.
Farb- und Strukturveränderungen durch Licht, Alterung, Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder die natürliche Reaktion des Werkstoffes können materialbedingt auftreten. Hinweise zur sachgerechten Nutzung und Pflege sind zu beachten.
Bei zugekauften Markenprodukten, Elektrogeräten, Beschlägen, Stein-, Glas-, Metall- oder sonstigen Fremdkomponenten gelten zusätzlich die produkttypischen Eigenschaften und zulässigen Herstellertoleranzen, soweit dadurch die vereinbarte Leistung nicht beeinträchtigt wird.
Leistungsumfang, Änderungen und Zusatzarbeiten
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem angenommenen Angebot und den dort ausdrücklich angeführten Positionen. Nicht ausdrücklich angeführte Arbeiten oder Leistungen sind nicht im Angebotspreis enthalten.
Insbesondere hydraulische, sanitäre, elektrische, malerische, maurerische, statische oder sonstige fachfremde Arbeiten sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Leistung der Tischlerei Santer angeführt sind.
Nachträgliche Änderungs- und Zusatzwünsche des Kunden werden gesondert vereinbart. Die Tischlerei Santer informiert den Kunden vor der Ausführung, soweit möglich, über die Auswirkungen auf Preis und Ausführungszeit.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im angenommenen Angebot enthalten sind und vom Kunden nachträglich oder während der Ausführung zusätzlich beauftragt werden, werden gesondert verrechnet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Montage-, Demontage-, Räumungs-, Anpassungs-, Transport- oder sonstige Arbeiten. Sofern für die Zusatzleistung kein gesonderter Pauschalpreis vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu dem im jeweiligen Angebot angeführten Regiestundensatz je eingesetztem Mitarbeiter, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erforderliches Material sowie zusätzlich anfallende Fahrt-, Entsorgungs-, Transport- und Fremdkosten werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gesondert verrechnet. Zusatzarbeiten werden grundsätzlich nach vorheriger Zustimmung bzw. Beauftragung durch den Kunden ausgeführt.
Änderungen und Zusatzarbeiten können eine angemessene Anpassung vereinbarter Fertigstellungs- oder Montageterminpläne erforderlich machen.
Preise
Es gelten die Preise des angenommenen Angebots.
Bei Verbrauchern wird der zu zahlende Gesamtpreis einschließlich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer ausgewiesen. Bei Unternehmern verstehen sich als Nettopreise bezeichnete Beträge zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
Nach Vertragsschluss erfolgt keine einseitige Preisänderung allein aufgrund allgemeiner Material- oder Kostenentwicklungen. Preisänderungen sind nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, aufgrund vom Kunden veranlasster Änderungen bzw. Zusatzleistungen oder in sonstigen gesetzlich zulässigen Fällen möglich.
Zusatzleistungen, Mehraufwand wegen geänderter Kundenvorgaben, unrichtiger Kundenangaben oder nachträglich geänderter Baustellenbedingungen werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang und, soweit möglich, nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet.
7. Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung ist, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist nach Erhalt der entsprechenden Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
Für Verbraucher ist der verbleibende Rechnungsbetrag bei Erhalt der Schluss- bzw. Restrechnung ohne Abzug fällig, sofern im Angebot keine abweichende schriftliche Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Für Unternehmer ist der verbleibende Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern im Angebot keine abweichende schriftliche Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Skonto, Abzüge oder sonstige Kürzungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden oder sich zwingend aus dem Gesetz ergeben.
Bei Banküberweisung ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang des geschuldeten Betrages auf dem von der Tischlerei Santer angegebenen Konto maßgeblich.
Das Recht der Tischlerei Santer, bei einer vom Kunden veranlassten Verschiebung oder Unterbrechung gemäß Ziff. 10.5 bereits erbrachte Leistungen, beschaffte Materialien und angefallene Kosten zwischenabzurechnen, bleibt unberührt.
8. Zahlungsverzug, Mahnung und Forderungsbeitreibung
Bei Verbrauchern erfolgt bei nicht fristgerechter Zahlung grundsätzlich eine schriftliche Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung. Darin kann eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Mit Eintritt des gesetzlichen Verzugs sind die gesetzlichen Verzugszinsen nach den anwendbaren Vorschriften des italienischen Rechts, insbesondere Art. 1224 Codice Civile, geschuldet.
Bei Unternehmern gelten für Entgeltforderungen aus Handelsgeschäften die gesetzlichen Verzugsregelungen des Decreto Legislativo 9 ottobre 2002, n. 231, in der jeweils geltenden Fassung. Die gesetzlichen Verzugszinsen fallen nach Maßgabe dieses Gesetzes ohne gesonderte Mahnung an. Zusätzlich steht der Tischlerei Santer, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die gesetzliche Pauschale von 40,00 EUR für Beitreibungskosten sowie der Ersatz eines nachgewiesenen höheren, angemessenen Beitreibungsaufwands zu.
Unabhängig von einer gesetzlich automatisch eintretenden Verzugsfolge ist die Tischlerei Santer berechtigt, offene Beträge schriftlich anzumahnen und eine konkrete letzte Zahlungsfrist zu setzen.
Bleibt eine fällige Zahlung trotz Mahnung bzw. nach Ablauf einer gesetzlich oder vertraglich maßgeblichen Frist aus, kann die Tischlerei Santer – soweit dies nach Art und Umfang des Rückstands angemessen und gesetzlich zulässig ist – noch nicht ausgeführte Leistungen, Lieferungen oder Montagen bis zur Zahlung aussetzen. Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.
Nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist kann die Tischlerei Santer die Forderung außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen. Erstattungsfähig sind nur solche Mahn-, Inkasso-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vom Kunden zu tragen sind.
9. Lieferung, Montage und Baustellenvoraussetzungen
Art und Umfang der Lieferung bzw. Montage ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Dort wird insbesondere festgelegt, ob Abholung durch den Kunden, Lieferung bis zur Baustelle oder Lieferung einschließlich Montage vereinbart ist.
Ob Entladung, Tragearbeiten, besondere Stockwerke, Kran- oder Hebemittel, erschwerte Zufahrt oder sonstige Sonderleistungen im Preis enthalten sind, ergibt sich aus dem Angebot. Nicht vereinbarte Zusatzaufwendungen werden nur nach vorheriger Abstimmung bzw. in gesetzlich zulässigen Ausnahmefällen gesondert verrechnet.
Der Kunde sorgt dafür, dass Baustelle und Montageort zum vereinbarten Termin zugänglich, geräumt, ausreichend beleuchtet und für die vereinbarten Arbeiten geeignet sind. Erforderliche bauseitige Vorleistungen anderer Gewerke müssen rechtzeitig abgeschlossen sein.
Soweit für die Montage erforderlich, stellt der Kunde die üblicherweise vorhandenen Anschlüsse und Versorgungseinrichtungen, insbesondere Strom, sowie einen sicheren Zugang zum Montageort zur Verfügung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Entstehen Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder Mehraufwendungen, weil die Baustelle entgegen der Vereinbarung nicht zugänglich oder nicht montagebereit ist oder notwendige Vorleistungen fehlen, kann der dadurch verursachte angemessene Mehraufwand nach vorheriger Information gesondert verrechnet werden.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften über. Diese AGB enthalten keine hiervon abweichende Risikoverlagerung.
10. Liefer-, Fertigungs- und Montagetermine
Im Angebot angeführte Liefer-, Fertigungs- und Montagetermine sind Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Fixtermin bezeichnet werden.
Eine vereinbarte Ausführungsfrist beginnt erst, wenn der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind, alle für die Fertigung erforderlichen Maße und Freigaben vorliegen und die sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden erfüllt sind.
Bei Ereignissen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Tischlerei Santer liegen – insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, unverschuldete Betriebsstörungen, außergewöhnliche Lieferengpässe oder Ausfälle wesentlicher Vorlieferanten – verlängern sich betroffene Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die Tischlerei Santer informiert den Kunden über erhebliche absehbare Verzögerungen.
Kundenbedingte Änderungen, verspätete Freigaben oder eine nicht montagebereite Baustelle können eine angemessene Verschiebung der Ausführungsfristen verursachen.
Verlangt der Kunde nach Beginn der Planung, Fertigung oder Montagevorbereitung eine Verschiebung eines vereinbarten Liefer- oder Montagetermins oder eine vorübergehende Unterbrechung der Arbeiten, werden neue Termine nach Verfügbarkeit der Tischlerei Santer vereinbart. Die Tischlerei Santer ist berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen, bereits beschafften oder für den Auftrag vorgesehenen Materialien sowie bereits angefallene Kosten abzurechnen und, soweit diese durch bereits geleistete Zahlungen nicht gedeckt sind, eine angemessene Zwischen- bzw. Abschlagszahlung zu verlangen. Durch die kundenbedingte Verschiebung entstehende zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Lagerung, zusätzliche Transporte, Anfahrten oder neuerliche Montagevorbereitungen, können nach vorheriger Information des Kunden und im gesetzlich zulässigen Umfang gesondert verrechnet werden.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzögerung oder Nichterfüllung bleiben unberührt.
11. Abtransport und Entsorgung
Der Abtransport vorhandener Möbel, Bauteile oder sonstiger Gegenstände ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
Ist der Abtransport nicht im Angebot enthalten und wird er nachträglich beauftragt, erfolgt die Verrechnung nach der getroffenen Zusatzvereinbarung bzw. nach angemessenem Aufwand. Gesetzlich anfallende Entsorgungsgebühren und sonstige Fremdkosten können gesondert berechnet werden, soweit dies vorher vereinbart oder dem Kunden vor Entstehung der Kosten mitgeteilt wurde.
12. Übergabe, Abnahme und Dokumentation
Nach Fertigstellung bzw. Montage kann eine gemeinsame Übergabe oder Abnahme durchgeführt und in einem Protokoll dokumentiert werden.
Erkennbare Restarbeiten oder Beanstandungen sollen im Übergabe- bzw. Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Das Unterlassen eines solchen Hinweises führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust zwingender gesetzlicher Gewährleistungs- oder Konformitätsrechte.
Der Kunde hat der Tischlerei Santer bei behaupteten Mängeln eine angemessene Möglichkeit zur Besichtigung und Prüfung zu geben, soweit dies zur Beurteilung und Abhilfe erforderlich und zumutbar ist.
13. Gewährleistung, gesetzliche Konformität und Mängel
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die Vertragsmäßigkeit und Gewährleistung, insbesondere die einschlägigen Vorschriften des Codice del Consumo. Diese Rechte werden durch die vorliegenden AGB weder verkürzt noch ausgeschlossen.
Der Verbraucher wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Montage bzw. Übergabe mitzuteilen, damit eine rasche Prüfung und gegebenenfalls Behebung ermöglicht wird.
Gegenüber Unternehmern gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungs-, Prüfungs-, Anzeige- und Verjährungsregeln des italienischen Rechts. Welche Vorschriften konkret anwendbar sind, richtet sich nach der rechtlichen Einordnung des jeweiligen Vertrags und der erbrachten Leistung.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Tischlerei Santer Gelegenheit zu geben, die Ursache zu prüfen und die gesetzlich vorgesehenen Abhilfemaßnahmen durchzuführen. Verbraucherrechte auf die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
Kein Mangel liegt vor, soweit eine Erscheinung ausschließlich auf natürlichen und üblichen Eigenschaften des verwendeten Holzes oder anderer Naturmaterialien beruht oder durch gewöhnlichen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, ungeeignete Pflege, außergewöhnliche Feuchtigkeit bzw. Trockenheit, unzureichendes Raumklima oder nicht von der Tischlerei Santer zu vertretende Eingriffe Dritter verursacht wurde.
14. Rücktritt, Stornierung und Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen
Ein allgemeines vertragliches Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nicht, sofern es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
Bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht. Für die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig personalisiert werden, besteht nach Art. 59 Buchst. c) Codice del Consumo kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da die Produkte der Tischlerei Santer grundsätzlich individuell nach Maß und Kundenvorgaben hergestellt werden, ist diese gesetzliche Ausnahme regelmäßig einschlägig, soweit der konkrete Vertragsgegenstand tatsächlich eine solche Maßanfertigung oder Personalisierung darstellt.
Soweit ein Vertrag ausnahmsweise eigenständige Dienstleistungen umfasst, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen. Soll eine solche Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.
Möchte ein Kunde einen wirksam erteilten Auftrag ohne gesetzliches oder ausdrücklich vereinbartes Rücktrittsrecht stornieren, bedarf die Vertragsaufhebung der schriftlichen Zustimmung der Tischlerei Santer. Im Fall einer einvernehmlichen Aufhebung können bereits erbrachte Planungs- und Arbeitsleistungen, bereits beschafftes oder verarbeitetes Material sowie ein nach dem Gesetz ersatzfähiger weiterer Schaden berücksichtigt werden; ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten sind anzurechnen.
Die vorstehenden Regelungen zum Widerruf und zur Stornierung lassen gesetzliche Rechte wegen mangelhafter oder nicht vertragsgemäßer Leistungen unberührt.
15. Eigentumsvorbehalt
Soweit gelieferte Gegenstände rechtlich selbstständig geblieben sind und eine Rücknahme gesetzlich zulässig ist, bleiben sie bis zur vollständigen Bezahlung der für diese Gegenstände geschuldeten Forderungen Eigentum der Tischlerei Santer.
Der Eigentumsvorbehalt findet keine weitergehende Anwendung, soweit Gegenstände durch Einbau, Verbindung oder Verarbeitung ihre rechtliche Selbstständigkeit verlieren oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Eine Rücknahme wegen Zahlungsverzugs erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang und unter Wahrung der Rechte des Kunden.
16. Haftung und Verantwortungsbereiche
Die Tischlerei Santer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit wird nicht beschränkt.
Für Schäden oder Mehraufwendungen, die ausschließlich auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben, Maßen oder Plänen des Kunden, nicht mitgeteilten Leitungen oder Gefahrenstellen oder nicht fachgerechten Vorleistungen Dritter beruhen, haftet die Tischlerei Santer nur, soweit ihr selbst ein rechtlich zurechenbares Verschulden zur Last fällt.
Werden Leistungen nach Fertigstellung durch den Kunden oder durch Dritte verändert, demontiert, nachbearbeitet oder unsachgemäß benutzt, haftet die Tischlerei Santer nicht für Schäden, die gerade durch diese nachträglichen Eingriffe oder die unsachgemäße Nutzung verursacht wurden.
Zwingende Verbraucher-, Produkthaftungs- und sonstige gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
17. Datenschutz und Privacy
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Die ausführlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung der Tischlerei Santer enthalten: www.tischlerei-santer.com/datenschutz
18. Anwendbares Recht
Für die Vertragsbeziehung gilt italienisches Recht.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen entzogen wird, die nach dem ohne Rechtswahl anwendbaren Recht nicht durch Vereinbarung abbedungen werden dürfen.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Unternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Tischlerei Santer in Tscherms Erfüllungsort für die von der Tischlerei Santer zu erbringenden Leistungen und für Zahlungen des Kunden.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Bozen (Bolzano) als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Zuständigkeits- und Gerichtsstandsregelungen. Insbesondere wird ein gesetzlich zwingender Verbrauchergerichtsstand durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder auf Bozen verlagert.
20. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen schriftlich oder elektronisch dokumentiert werden. Gesetzlich wirksame individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Regelung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Maßgeblich ist diejenige Fassung dieser AGB, deren Stand im angenommenen Angebot bezeichnet und dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurde.
21. Gesonderte Genehmigung bei Verträgen mit Unternehmern
Soweit einzelne vorformulierte Klauseln nach Art. 1341 und 1342 Codice Civile einer ausdrücklichen und gesonderten schriftlichen Genehmigung bedürfen, wird diese Genehmigung bei Vertragsschluss im Angebot, in der Auftragsannahme oder in einer gesonderten Erklärung eingeholt.
Dies betrifft - soweit im konkreten Vertragsverhältnis rechtlich erforderlich – insbesondere Klauseln über die Aussetzung weiterer Leistungen bei Zahlungsverzug (Ziff. 8.4), Termin- und Fristregelungen (Ziff. 10), Stornierung bzw. Vertragsaufhebung (Ziff. 14.4) sowie den Gerichtsstand gegenüber Unternehmern (Ziff. 19.2).
Tischlerei Santer – Roland Santer
Gampenstraße 66/A · I-39010 Tscherms (BZ), Italien
MwSt.-Nr. IT00747500213 · Steuernr. SNTRND66L18F132H
E-Mail: info@tischlerei-santer.net · PEC: santer.roland@pec.rolmail.net
Stand dieser AGB: 27.08.2026